Die wesentliche Zielsetzung der Stiftung Kulturförderung liegt in der Vergabe des Deutschen Kulturpreises an Persönlichkeiten, Einrichtungen oder als Anschubfinanzierung. Der Deutsche Kulturpreis wurde in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen verliehen; es wird angestrebt, dass der Deutsche Kulturpreis im Zwei-Jahres-Rhythmus oder jährlich vergeben werden kann. Der Hauptpreis ist mit bis zu € 30.000,-- dotiert; zugleich wird ein undotierter oder begrenzt dotierter Ehrenpreis vergeben.
Der Deutsche Kulturpreis wird mit 2 Schwerpunkten vergeben. Ein Schwerpunkt ist der Bereich der Kultur in seiner gesamten Ausprägung; der andere Bereich ist die Natur in ihrer gesamten Vielfalt. Wird der Hauptpreis auf dem Gebiet der Kultur verliehen, so geht der Ehrenpreis in Richtung Natur. Bei der nächsten Vergabe des Deutschen Kulturpreises geht dann der Hauptpreis in Richtung Natur und der Ehrenpreis in Richtung Kultur.
Mit der regelmäßigen Vergabe des Deutschen Kulturpreises verwirklicht die Stiftung ihren satzungsmäßigen Zweck, der gemäß § 2 Ziffer 2 der Satzung wie folgt definiert ist:
„Zweck der Stiftung ist die Förderung von Personen, Initiativen und öffentlich anerkannten Einrichtungen, die sich durch Förderung, Entwicklung, Bewahrung und Weitergabe des menschlichen Kulturgutes wie der Bewahrung der natürlichen Grundlagen des Lebens und der Umwelt besondere und in die Zukunft weisende Verdienste erworben haben.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Förderung, Entwicklung, Bewahrung und Weitergabe menschlichen Kulturgutes
- Bewahrung der natürlichen Grundlagen des Lebens
Soweit es die verwendbaren Mittel der Stiftung zulassen, werden auch weitergehende Maßnahmen, so auch Stipendien gefördert.
Den vollständigen Wortlaut der Satzung, deren Neufassung zuletzt am 25.05.1998 von der Regierung von Oberbayern genehmigt wurde, können Sie unter dem Stichwort Satzung einsehen.